Infothek
In unserer Infothek finden Sie tagesaktuelle Meldungen zu Steuern und Recht. Zudem können Sie im Infothek-Archiv zu bestimmten Themen recherchieren.
Die Steuerbefreiung für ein Familienheim, das der Erbe innerhalb von zehn Jahren nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken nutzt, fällt nur dann nicht weg, wenn er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung gehindert ist.
mehrDie dreimonatige Sperrfrist für zugezogene EU-Ausländer gilt nicht, wenn bereits vor Begründung des inländischen Wohnsitzes ein Kindergeldanspruch bestand.
mehrEin Arbeitgeber darf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Arbeitszeit anordnen.
mehrDas Parkverbot 15 Meter vor und hinter einer Bushaltestelle umfasst nicht nur die Fahrbahn der Haltestelle, sondern auch den angrenzenden Seitenstreifen. Wenn ein Fahrzeugführer sein Fahrzeug dort auf dem Gehweg parkt, trägt er ein Mitverschulden an einem dadurch bedingten Verkehrsunfall mit einem Bus.
mehrEine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG erzielt gewerbliche Einkünfte.
mehrDer Gewerbeertrag ist gemäß § 9 Nr. 3 GewStG in der bis 2016 gültigen Fassung um den Hinzurechnungsbetrag nach dem Außensteuergesetz zu kürzen.
mehrEin Arzt, der altersbedingt von der Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst befreit ist, kann zur Beteiligung an den Kosten des Dienstes herangezogen werden.
mehrDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Broschüre „Die Grundrente kommt“ veröffentlicht.
mehrEine finanzielle Eingliederung bei einer körperschaftsteuerlichen Organschaft setzt voraus, dass der Organträger über eine nach der Satzung erforderliche qualifizierte Stimmenmehrheit verfügt.
mehrWenn ein Schenker ein Grundstück zunächst einem Erstbeschenkten zuwendet, mit der Auflage, das Grundstück an einen Dritten zu übertragen, sind beide Rechtsgeschäfte schenkungsteuerrechtlich selbständig zu beurteilen. Die Zusammenschau von Befreiungsvorschriften auf Grundlage fiktiver Gestaltungen findet nicht statt.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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Telefax: 02157 81 85–50
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Letzte Änderung: 13.01.2021 © Clemens Rütten - Steuerberater 2021
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